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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Für die Zahnarztpraxis gem. § 10 Arbeitsschutz­gesetz und der Technischen Regel für Arbeits­stätten ASR A2.2


Kursbeschreibung

Das Arbeitsschutz­gesetz (ArbSchG) verpflich­tet Arbeit­geber, Maß­nahmen zur Brand­bekämpfung zu treffen. In der Technischen Regel für Arbeits­stätten ASR A2.2 wird konkret die Aus­bildung von Brand­schutz­helfern gefordert. Bei normaler Gefähr­dung ist ein Anteil von fünf Pro­zent der Beschäf­tigten aus­reichend.

Für den Zahnarzt bedeutet dies, dass er pro 20 Mitar­beiter in seiner Praxis einen Brand­schutz­helfer (+ Vertretung) durch eine fach­kundige Unter­weisung mit prak­tischen Übungen aus­bilden muss. Ein Brand­schutz­helfer muss immer vor Ort sein.

Zusammen mit der Firma Renninger GmbH Brand­schutz­planung unter­stützen wir Sie bei der Ein­haltung Ihrer Arbeit­geber-Pflichten durch ein umfang­reiches Schulungs­programm. Diese Schulung bein­haltet die theo­retische Aus­bildung mit einem Experimental­vortrag inkl. prak­tischen Feuer­lösch­training am Brand­simulator.


Kursziel

Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlösch­einrich­tungen zur Bekämpfung von Entstehungs­bränden ohne Eigen­gefährdung und zur Sicher­stellung des selb­ständigen Verlassens der Beschäf­tigten.

Hinweis: Die Brand­schutz­helfer-Ausbildung muss alle drei Jahre wieder­holt werden!

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!


KURSINFOS


Termin:
Mittwoch, 26.06.2024, 13.30 bis 17.30 Uhr

Ort:
KERN Dental Würzburg
Unterdürrbacher Straße 200
97080 Würzburg

Referent:
Patrick Vierheilig

Fortbildungspunkte:
5

Kursgebühr:
139,00 EUR zzgl. MwSt.


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