Investitions-Booster -für Zahnärzte-

Lohnt sich frühes Investieren trotz Degression?

Ja eindeutig – vor allem kurzfristig.

Es lohnt sich auf jeden Fall früh im Jahr zu investieren, den es gilt auch bei der degressiven Abschreibung die monatliche Abschreibung nach 5 7 EstG. Die AfA wird zeitanteilig nach Monaten berechnet – unabhängig davon, ob linear oder degressiv abgeschrieben wird. Für jeden vollen Monat der Nutzung darf AfA angesetzt werden.

Unser Anspruch: Wir möchten Ihr Praxisalltag erleichtern – von der ersten Beratung bis zur Umsetzung und darüber hinaus. Persönlich, zuverlässig und immer mit dem Blick für Ihre individuellen Anforderungen.

Ob Sie neue Technologien integrieren, Ihre Praxis umgestalten oder einfach den richtigen Partner für Service- und Wartungsfragen suchen – bei uns sind Sie in besten Händen. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und das engagierte Team von KERN Dental.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Praxis optimal aufstellen – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was zählt: Ihre Patientinnen und Patienten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Degressive Abschreibung bis zu 30% pro Jahr mit dem neuen Investitionsbooster

Der Wachstumsbooster eröffnet nicht nur finanzielle Entlastungen, sondern bietet zugleich die Möglichkeit, Zahnarztpraxen technisch gezielt weiterzuentwickeln.

Investitionen in innovative Lösungen – etwa moderne Dentaleinheiten oder digitale Röntgensysteme – tragen dazu bei, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und die Qualität der Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern.

Durch die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten lassen sich solche Investitionen wirtschaftlich attraktiver planen und schneller umsetzen.

Mit dem Investitionssofortprogramm verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Investitionsanreize in Deutschland spürbar zu stärken. Die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen sollen Unternehmen dabei unterstützen, ihre

Wettbewerbsfähigkeit auszubauen und Investitionen in moderne Technologien gezielt zu fördern.

Auch Zahnarztpraxen und Dentallabore profitieren von diesem Wachstumsbooster, da neue Technologien und Geräte innerhalb des begünstigten Zeitraums schneller und steuerlich effizienter abgeschrieben werden können.

Erhebliche Steuerentlastung durch degressive Abschreibung

Der Wachstumsbooster erweitert die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen deutlich. Dadurch können Investitionen in Praxisausstattung und moderne Technologien steuerlich wesentlich schneller berücksichtigt werden als bisher.

Anschaffungen, die im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 in betriebsbereitem Zustand erfolgen, können mit einem degressiven Abschreibungssatz von bis zu 30% pro Jahr abgeschrieben werden. Dies führt insbesondere in den ersten Nutzungsjahren zu einer spürbaren Reduzierung der Steuerlast.


Im Vergleich zur bisherigen linearen Abschreibung, die je nach Investitionsgut häufig lediglich bei etwa 10% pro Jahr lag, ergibt sich damit eine erhebliche steuerliche Entlastung sowie ein deutlicher Liquiditätsvorteil. Investitionen lassen sich dadurch wirtschaftlich attraktiver planen und schneller amortisieren.

Ihr Dienstleister, Händler & Mittelständler mit Tradition & Innovation.

Nutzen Sie diesen befristeten Steuervorteil gezielt für Ihre Investitionsplanung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Investitionen für Ihre Praxis oder Ihr Labor sinnvoll sind und wie Sie den Wachstumsbooster optimal einsetzen können.

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin bei Kern Dental

Hinweis:
Steuerberater zu Rate ziehen und Investitionsplanung starten.
Die neuen Regelungen eröffnen Zahnarztpraxen und Dentallaboren große Möglichkeiten, steuerlich zu profitieren und gleichzeitig zukunftssicher zu investieren. Besprechen Sie daher frühzeitig die Vorteile der degressiven Abschreibung mit Ihrem Steuerberater und passen Sie Ihre Investitionsplanung entsprechend an.

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